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Ju-Jutsu Bundesseminar des DJJV als Bildungsveranstaltung anerkannt

Die Bundesgeschäftsstelle des DJJV hat beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft des Saarlandes erreicht, dass das Ju-Jutsu Bundesseminar als Vorbildungsveranstalung gemäß des saarländischen Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz anerkannt wird.

Somit haben nun auch saarländische Ju-Jutsuka die Möglichkeit, bis zu 5 Tage Bildungsurlaub bei ihrem Arbeitgeber zu beantragen, um ihre Trainer Lizenzen auf dem Ju-Jutsu Bundesseminar verlängern zulassen. Die Anerkennung ist unter folgender Anerkennungsnummer registriert: 16.706.-9964.